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FG Mecklenburg-Vorpommern 29.01.2014 3 K 528/11, NWB 22/2014 S. 1629

Grunderwerbsteuer | Entschädigung für Errichtung einer Windkraftanlage

Im Urteilsfall war streitig, ob Entschädigungszahlungen des Käufers an den Grundstücksverkäufer im Rahmen der Errichtung einer Windkraftanlage in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer einzubeziehen sind. Nach dem geht eine Entschädigung, die „für das Recht zur Errichtung von einer Windkraftanlage inklusive des Entschädigungswerts für An- und Durchschneidung und ggf. notwendiger Baulasten und Dienstbarkeiten“ gezahlt wird, nur insoweit in die grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage ein, als sie (als Standortentschädigung) unmittelbar die gekaufte Teilfläche betrifft, nicht hingegen auch, soweit sie (als Flächenentschädigung) andere Grundstücke des Veräußerers betrifft.

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