Mehrwertsteuerrecht europäischer Staaten und wichtiger Drittstaaten
3. Aufl. 2014
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Frankreich
Allgemeines
Die französische Umsatzsteuer (Taxe à la Valeur Ajoutée – TVA) wird gemäß der EU-weit gültigen Vorschriften der MwStSystRL erhoben.
Die französische Umsatzsteuer ist im französischen Code Géneral des Impôts (CGI) in den Artikeln 256 bis 298 geregelt. Die Regelungen gelten auch im Fürstentum Monaco, das zum Gemeinschaftsgebiet der EU gehört, sowie in den Überseeischen Départements (Guayana, Martinique, Réunion, Guadeloupe, Mayotte), die jedoch nicht zum Gemeinschaftsgebiet der EU gehören. Martinique und Guadeloupe bilden ein gemeinsames Steuergebiet.
Unternehmer
Der Unternehmerbegriff entspricht der Definition laut MwStSystRL. Seit Anfang 2012 ist es für Unternehmen einer Gruppe möglich, zur Besteuerung als „Groupe de paiement consolidé de la TVA“ (Umsatzsteuergruppe) zu optieren. Voraussetzung ist, dass die Unternehmen zu mindestens 50 % von der Muttergesellschaft gehalten werden. Die Option zur Umsatzsteuerkonsolidierung kann nur am Beginn eines Geschäftsjahres erfolgen und ist für mindestens 3 Jahre bindend. Die Option muss für alle eingebundenen Unternehmen schriftlich festgelegt und vertraglich geregelt werden. Im Rahmen der Umsatzsteuerkonsolidierung muss weiterhin jede Gesellsch...