Mehrwertsteuerrecht europäischer Staaten und wichtiger Drittstaaten
3. Aufl. 2014
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Finnland
Allgemeines
Die finnische Umsatzsteuer (Arvonlisäverso – AVL) entspricht in wesentlichen Punkten den Vorgaben der gemeinsamen EG-Richtlinien. Dennoch ergeben sich in einigen Punkten bzw. Auslegungen Unterschiede, die nachfolgend erläutert werden.
Unternehmer/Organkreis
Der Unternehmerbegriff entspricht der Definition laut EG-Richtlinie.
Eine Gruppenbesteuerung/Organschaft ist möglich und erfolgt auf Antrag. Allerdings diese Möglichkeit grundsätzlich auf Unternehmen beschränkt, die überwiegend steuerfreie Leistungen im Finanz- oder Versicherungssektor ausüben. Gesellschaften, die steuerpflichtige Tätigkeiten ausüben, können nur unter der Voraussetzung in die Gruppenbesteuerung/Organschaft einbezogen werden, dass die Mehrheit ihrer Stimmrechte von Gesellschaften im Finanz- oder Versicherungssektor gehalten werden. Zudem ist das Bestehen wirtschaftlicher, finanzieller und organisatorischer Verbundenheit zwischen den Unternehmen erforderlich.
Nicht-Unternehmer müssen sich registrieren lassen, wenn die Erwerbschwelle (für den Bezug aus anderen EU-Staaten) den Wert von 10.000 EUR übersteigt. Die zu einer Registrierung führende Lieferschwelle (Versandhandelsumsätze) für nicht im Land a...