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StuB 10/2014 S. 391

Kein Befreiungsanspruch von Syndikusanwälten von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung

Abhängig beschäftigte Rechtsanwälte (sog. Syndikusanwälte) sind nicht nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung zu befreien. Im Streitfall hatte die beklagte DRV Bund die Befreiung in allen drei Verfahren mit der Begründung abgelehnt, dass die Klägerin und die Kläger in ihren jeweiligen Beschäftigungen keine anwaltliche Tätigkeit ausübten. Dem folgt das BSG. Die Klägerin und die Kläger seien jeweils abhängig, jedoch nicht als Rechtsanwälte bei ihren jeweiligen Arbeitgebern beschäftigt und damit in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 1. Halbsatz SGB VI). Denn nach gefestigter verfassungsrechtlicher und berufsrechtlicher Rechtsprechung zum Tätigkeitsbild des Rechtsanwalts nach der BRAO werde derjenige, der als ständiger Rechtsberater in eine...

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