Einkommensteuer: Doppelte Haushaltsführung
innerhalb einer großflächigen Gemeinde?
Leitsatz
1. Zu den Anforderungen an
das Auseinanderfallen von Ort des eigenen Hausstandes und Beschäftigungsort
auch bei Belegenheit von Familienwohnung und Zweitwohnung in einer
großflächigen Gemeinde.
2. Ebenso wie für den Begriff
des Beschäftigungsortes kommt es auch für die Frage des Auseinanderfallens
des Ortes des eigenen Hausstandes und des Beschäftigungsortes nicht
auf politische Grenzen an.
3. Der Ort es eigenen Hausstandes
und der Beschäftigungsort müssen aus der Perspektive beider Orte
auseinanderfallen. Befindet sich der eigene Hausstand am Beschäftigungsort
im Sinne der ständigen Rechtsprechung des BFH, scheidet daher eine
doppelte Haushausführung aus.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2014 S. 1185 Nr. 14 IAAAE-64559
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Online-Dokument
Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 26.02.2014 - 1 K 234/12
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