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FG Köln Urteil v. - 15 K 2882/13 EFG 2014 S. 1085 Nr. 13

Gesetze: EStG § 9c Abs 3 S 3, EStG § 9c

Kinderbetreuungskosten

Notwendigkeit einer unbaren Zahlung

Leitsatz

1) Voraussetzung für die Abzugsfähigkeit von Betreuungskosten ist in jedem Fall die Zahlung auf ein Konto des Empfängers.

2) Dies gilt auch, wenn sich der Leistungserbringer einer bargeldlosen Zahlung verweigert, weil er über kein Konto verfügt.

Fundstelle(n):
EFG 2014 S. 1085 Nr. 13
HAAAE-64542

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FG Köln, Urteil v. 10.01.2014 - 15 K 2882/13

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