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Steuern mobil Nr. 6 vom

Track 17 | Umsatzsteuer: Margenbesteuerung auch bei Reiseleistungen an Unternehmer

Nach dem Verständnis des EuGH ist die Margenbesteuerung auf Reiseleistungen an alle Arten von Kunden anzuwenden und nicht nur – wie nach dem deutschen UStG – bei Umsätzen, die unmittelbar an die reisenden Personen selbst erbracht werden. Reisebüros können sich daher bei Leistungen, die an einen Unternehmer erbracht werden, unmittelbar auf das EU-Recht berufen und die Margenbesteuerung beanspruchen.

Entspricht das deutsche Umsatzsteuergesetz nicht dem Unionsrecht, haben Unternehmer faktisch ein Wahlrecht zwischen der nationalen und der EU-Regelung. Es ist daher für die Betroffenen eine gute Nachricht, dass sich jüngst das UStG einmal mehr als unzulänglich erwiesen hat. Konkret ging es um Reiseleistungen, die ein Reisebüro für Schulen, Universitäten und Vereine erbracht hatte. Fraglich war, ob die sog. Margenbesteuerung nach § 25 UStG anzuwenden ist.

Bei der Margenbesteuerung werden alle Reiseleistungen im In- und Ausland zu einer einheitlichen Dienstleistung zusammengefasst. Dies wirkt sich häufig für den Reiseveranstalter günstiger aus. Die Steuer wird nur nach der Marge bemessen. Also nach dem Unterschied zwischen dem vom Reisenden zu zahlenden Gesamtbetrag und den tatsächlic...

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