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Steuern mobil Nr. 6 vom

Track 12 | Außergewöhnliche Belastungen: Krankheitsbedingte Unterbringung in einem Altenheim

Aufwendungen für die krankheitsbedingte Unterbringung in einem Altenheim sind zwangsläufig im Sinne des § 33 EStG. Sie sind nach Maßgabe der für Krankheitskosten geltenden Grundsätze neben den konkret angefallenen und in Rechnung gestellten Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen, soweit sie nicht außerhalb des Rahmens des Üblichen liegen.

Krankheitskosten sind seit jeher problemlos als außergewöhnliche Belastungen abziehbar. Wie sieht es aber aus, wenn ein Steuerzahler aus Krankheitsgründen in ein Seniorenheim zieht? Also nicht wegen seines Alters. Sind die Kosten für die Unterbringung dann steuermindernd zu berücksichtigen? Das ist eine Frage, die – in Anbetracht des demografischen Wandels – immer mehr an Bedeutung gewinnt.

Der VI. Senat des Bundesfinanzhofs hat jetzt entschieden: Die Aufwendungen für eine krankheitsbedingte Unterbringung in einem Altenheim sind nicht anders zu behandeln als sonstige Krankheitskosten. Sie sind nach Maßgabe der für Krankheitskosten allgemein geltenden Grundsätze als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen, soweit sie nicht außerhalb des Rahmens des Üblichen liegen. Das gilt ausdrück...

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