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Steuern mobil Nr. 6 vom

Track 04 | GmbH & Co GbR: Keine gewerbliche Prägung bei Haftungsausschluss

Bei einer GmbH & Co GbR liegt nach einem aktuellen BMF-Schreiben keine gewerbliche Prägung im Sinne des § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG vor, wenn lediglich die GmbH persönlich haftende Gesellschafterin ist und die Haftung der übrigen Gesellschafter durch individualvertragliche Vereinbarungen ausgeschlossen ist. Auf gesonderten schriftlichen Antrag der Gesellschaft (bis zum ) kann das Vermögen der Personengesellschaft aber auch weiterhin als Betriebsvermögen behandelt werden.

Als Nächstes steht ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums auf dem Themenplan, zur ertragsteuerlichen Behandlung einer GmbH & Co GbR.

Nach § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG ist unter den dort geregelten Voraussetzungen die nichtgewerbliche Tätigkeit einer Personengesellschaft als Gewerbebetrieb kraft Rechtsform zu qualifizieren. Und das, obwohl die Tätigkeit der Gesellschaft für sich genommen zu einer anderen Einkunftsart führt. Sie kennen das unter dem Schlagwort Gepräge-Theorie. Rechtstechnisch handelt es sich um eine Fiktion.

Die Umqualifizierung der Einkünfte setzt voraus, dass an einer Personengesellschaft ausschließlich Kapitalgesellschaften als persönlich haftende Gesellschafter beteiligt sind. Nur diese Kapital...

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