Arbeitshilfe Juli 2014

Zeitliche Zuordnung einer nachträglichen Kaufpreisänderung und nachträglicher Veräußerungskosten für die Übertragung einer Kapitalbeteiligung im Anwendungsbereich des § 8b Abs. 2 KStG bei Organschaftsverhältnissen - Außerbilanzielle Korrektur auf der Ebene der Organgesellschaft

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Wirkt die nachträgliche Erhöhung des Veräußerungspreises aufgrund außergerichtlichen Vergleichs betreffend des Anteilsverkaufs durch eine Organgesellschaft und wirken nachträgliche Veräußerungskosten in den Jahren nach der Veräußerung materiell-rechtlich auf das Jahr der Veräußerung und damit auf die Steuerfreistellung des Veräußerungsgewinns nach § 8b Abs. 2 KStG zurück?

In welchem Veranlagungszeitraum ist der nachträgliche Mehrerlös und sind die nachträglichen Mehraufwendungen erfolgswirksam zu erfassen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB AAAAE-64138