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BGH 02.06.2003 II ZR 85/02, NWB 42/2003 S. 318

Aktienrecht | Ausgleichsleistungen und Abfindungszinsen bei Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags

Die im Senatsurteil v. - II ZR 284/01 bestimmte Anrechnung der vom Aktionär auf der Grundlage des Gewinnabführungsvertrags empfangenen Ausgleichsleistungen (§ 304 AktG) auf die Abfindungszinsen (§ 305 Abs. 3. Satz 3 AktG) ist nicht auf sonstige „Sonderdividenden„ übertragbar, die nicht auf dem Unternehmensvertrag beruhen. Die Körperschaftsteuer ist nach ihrer gesetzlichen Ausgestaltung durch das KStG 1977/1993, auch soweit sie auf Dividenden oder Ausgleichszahlungen (§ 304 AktG) zu entrichten ist (§ 27 KStG), keine Teilhabersteuer des Aktionärs, sondern eine der Kapitalgesellschaft als solcher auferlegte Steuer (Bestätigung von ). Den Aktionären auf Ausgleichszahlungen erteilte Körperschaftsteuergutschriften sind bei späterer Wahl der Abfindung weder auf diese selbst noch auf die Abfindung...

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