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BFH 27.2.2014 V R 21/11, StuB 9/2014 S. 350

Umsatzsteuer | Umsatzsteuerfreie Lieferung von sog. Pocket-Bikes

(1) § 1b Abs. 2 Nr. 1 UStG erfasst nur solche motorbetriebenen Landfahrzeuge, die zur Personen- oder Güterbeförderung bestimmt sind. (2) Zur Personenbeförderung bestimmt sind auch solche Fahrzeuge, die von den Erwerbern für Sport- oder Freizeitzwecke verwendet werden (Bezug: § 1b, § 4 Nr. 1 Buchst. b, § 6a UStG 2005; Art. 28a Abs. 1 und 2 Richtlinie 77/388/EWG; § 270 Abs. 1 InsO).

Praxishinweise

Die Bestimmung von Landfahrzeugen zur Personen- oder Güterbeförderung erfordert, dass die Fahrzeuge dem Zweck dienen, Personen von einem Ort zum anderen zu verbringen. Das ist bei Pocket-Bikes ungeachtet dessen der Fall, dass sie in Deutschland nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sind und bei ihnen der sportliche Zweck im Vordergrund steht. Pocket-Bikes sind kleine Zweiräder, die bis 24 kg schwer sein können und die Maße 110 cm x 50 cm x 50 c...

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