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BFH 26.2.2014 II R 36/12, StuB 9/2014 S. 349

Erbschaft-/Schenkungsteuer | Wegfall der Steuerbegünstigung des Betriebsvermögens gem. § 13a Abs. 5 Nr. 1 Satz 1 ErbStG

(1) Der nachträgliche Wegfall der Steuerbegünstigung des Betriebsvermögens gem. § 13a Abs. 5 Nr. 1 Satz 1 ErbStG tritt unabhängig davon ein, aus welchen Gründen das Betriebsvermögen veräußert wurde und ob die Veräußerung freiwillig oder unfreiwillig erfolgte. (2) Hat sich die Beteiligung des Gesellschafters einer Personengesellschaft durch einen nach § 13a Abs. 1 und 2 ErbStG begünstigten Erwerb erhöht, können bei einer anschließenden Veräußerung von Gesellschaftsanteilen die Steuerbegünstigungen nach § 13a Abs. 5 Nr. 1 Satz 1 ErbStG nur insoweit entfallen, als der Gesellschafter nach der Veräußerung nicht mehr i. H. des begünstigt erworbenen Gesellschaftsanteils beteiligt ist (Bezug: § 12 Abs. 5 Satz 2, § 13a Abs. 5 Nr. 1 ErbStG vor 2009; § 109 Abs. 1 BewG vor 2009).

Praxishinweise

Nach § 13a Abs. 5 Nr. 1 Satz 1 ErbStG in der vor 2000 gültigen Fassung (jetzt: § 13a Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 ErbStG) fallen die erbschaft- und schenkungsteuerlichen Vorteile für Bet...

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