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KSR Nr. 5 vom Seite 4

Außergewöhnliche Belastungen

Aufwendungen für eine krankheitsbedingte Unterbringung in einem Seniorenwohnstift

Dr. Frank Schindler

Kosten einer krankheitsbedingten Unterbringung in einem Wohnstift für Senioren stellen dem Grunde nach außergewöhnliche Belastungen i. S. von § 33 EStG dar. Abzugsfähig ist neben den angefallenen PflegekostenS. 5 auch ein angemessenes Entgelt für die Nutzung der Wohnung, abzüglich einer Haushaltsersparnis. Der BFH konkretisiert seine Rechtsprechung zu krankheitsbedingten Unterbringungskosten für Altenwohnanlagen, in denen Wohn- und Pflegeangebote kombiniert werden, und erteilt einer pauschalierten Deckelung der Wohnkosten eine Absage.

Rechtlicher Rahmen

Der BFH geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass Krankheitskosten dem Grunde nach außergewöhnliche Belastungen i. S. von § 33 Abs. 1 EStG darstellen, weil sie dem Steuerpflichtigen aus tatsächlichen Gründen zwangsläufig erwachsen. Dies gilt auch für Pflegeaufwendungen infolge einer Krankheit und für krankheitsbedingte Unterbringungskosten in einer dafür vorgesehenen Einrichtung, etwa einem Krankenhaus. Abzugrenzen davon sind die allgemeinen Kosten der Lebensführung, zu denen regelmäßig auch die Aufwendungen für eine altersgerechte Unterbringung in einer Altenwohnanlage gehören.

Die Unterbringungskosten sind jedoch dem Grunde nac...BStBl 2010 II S. 794BStBl 2011 II S. 1010BStBl 2011 II S. 1011

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