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BBK Nr. 9 vom

BFH beendet Streit über die rechtliche Entstehung von Verpflichtungen bei der Rückstellungsbildung

Bernd Rätke

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

[i]BFH, Urteil vom 17. 10. 2013 - IV R 7/11 NWB OAAAE-51240 Mit seinem aktuellen Urteil vom schwingt der IV. Senat des BFH auf die Linie des I. BFH-Senats um. Der I. Senat erkennt Rückstellungen stets an, wenn die Verpflichtung bereits vor dem Bilanzstichtag rechtlich entstanden und nur der Höhe nach ungewiss ist. Der IV. Senat hatte dies bislang anders gesehen und auch bei bereits rechtlich entstandenen Verpflichtungen zusätzlich geprüft, ob sie auch wirtschaftlich schon vor dem Bilanzstichtag verursacht worden sind. Daran hält der IV. Senat nun nicht mehr fest.

Künftig ist somit zunächst zu prüfen, ob die Verpflichtung bereits rechtlich entstanden ist. Denn dann ist – bei weiterer Voraussetzung einer wahrscheinlichen Inanspruchnahme – die Rückstellung zu bilden. Nur wenn die Verpflichtung rechtlich noch nicht entstanden ist, braucht die wirtschaftliche Verursachung geprüft zu werden.

Hinweis:

Bislang folgte die Finanzverwaltung der bisherigen Rechtsprechung des IV. Senats. Hieran wird sie künftig nicht mehr festhalten können, sondern im Fall der rechtlichen Entstehung auch die wirtschaftliche Ver...

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