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FG Köln Urteil v. - 3 K 1139/10 EFG 2014 S. 970 Nr. 12

Gesetze: AO § 37 Abs 2 Satz 1, AO § 218 Abs 2 Satz 2

Verfahren; Umsatzsteuer

Rückforderung von Umsatzsteuervergütungen

Leitsatz

Für den Erlass eines Verwaltungsakts gem. § 218 Abs. 2 Satz 2 AO bleibt nur Raum, wenn eine förmliche Entscheidung über den Erstattungsanspruch gem. § 37 Abs. 2 AO nicht vorgesehen ist und außerdem der Anspruch streitig ist. Im Streitfall kommt ein Rückforderungsbescheid gem. § 218 Abs. 2 Satz 2 AO nicht in Betracht, da durch die Mitteilung des Stpfl. über die USt für das Streitjahr bereits eine Grundlage für die Verwirklichung eines - etwaigen - Rückforderungsanspruchs vorhanden ist. Diese Mitteilung ist ein Steuerbescheid i.S.d. § 218 Abs. 1 Satz 1 AO.

Fundstelle(n):
EFG 2014 S. 970 Nr. 12
JAAAE-62340

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FG Köln, Urteil v. 06.11.2013 - 3 K 1139/10

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