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FG Düsseldorf Urteil v. - 15 K 4719/12 E

Gesetze: EStG § 7 g Abs. 1, FGO § 96 Abs. 1 Satz 1

Investitionsabzugsbetrag nach § 7 g Abs. 1 EStG: Antragstellung bis zum Eintritt der Bestandskraft – Nachweis der Investitionsabsicht im Abzugsjahr

Leitsatz

  1. Der Investitionsabzugsbetrag nach § 7 g Abs. 1 EStG kann bis zum Eintritt der Bestandskraft der Steuerfestsetzung geltend gemacht werden.

  2. Wird der Investitionsabzug erst nach der Ankündigung einer als Ergebnis einer Betriebsprüfung vorzunehmenden Gewinnerhöhung geltend gemacht, ist dies als gegen das Vorliegen der Investitionsabsicht im Abzugsjahr sprechendes Beweisanzeichen zu werten.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BB 2014 S. 1010 Nr. 17
DStR 2014 S. 6 Nr. 49
DStRE 2015 S. 325 Nr. 6
StuB-Bilanzreport Nr. 9/2014 S. 344
Ubg 2015 S. 241 Nr. 4
PAAAE-62244

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FG Düsseldorf, Urteil v. 17.07.2013 - 15 K 4719/12 E

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