Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB direkt Nr. 18 vom Seite 492

Die Besteuerung von Oldtimern

Dieter Zens

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB GAAAE-62179 Das Kraftfahrzeugsteuergesetz sieht für Oldtimerfahrzeuge abweichend vom regelmäßigen Gegenstand der Besteuerung „Halten eines inländischen Kraftfahrzeugs oder Anhängers zum Verkehr auf öffentlichen Straßen“ (§ 1 Abs. 1 KraftStG) eine pauschale Besteuerung vor. Wird für Oldtimer i. S. des § 2 Nr. 22 FZV nach § 9 Abs. 1 FZV ein besonderes Kennzeichen zugeteilt (sog. Oldtimer-Kennzeichen), ist die Zuteilung dieses Kennzeichens Gegenstand der Besteuerung (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 KraftStG).

Ausführlicher Beitrag s..

Grundlage: Einstufung durch die Zulassungsbehörde

[i]Feststellungen der Zulassungsbehörde sind bindende Grundlage für die Besteuerung als OldtimerMit der Zuteilung eines Oldtimer-Kennzeichens für Fahrzeuge durch die Zulassungsbehörden werden zwingend die entsprechenden kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Folgen, insbesondere die Besteuerung als Oldtimer nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 KraftStG i. V. mit § 9 Abs. 4 KraftStG ausgelöst. Der Finanzverwaltung steht hier keine eigene Prüfmöglichkeit der verkehrsrechtlichen Einstufung zu.

Pauschale Kraftfahrzeugsteuer für Motorräder und andere Fahrzeuge

[i]Pauschalierte Kraftfahrzeugbesteuerung, die nur zwischen Krafträdern und anderen Fahrzeugen unterscheidetAbweichend von der Besteuerung des Haltens unterliegt nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 KraftStG die Zuteilung des Oldtimer-Kennzeichens der Kraftfahrzeugsteuer. Besteuert wird das von der Zulassungsbehörde für ein als Oldtimer anerkanntes Fahrzeug amtliche zugeteilte Kennzeich...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen