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Einkommensteuer; | im Arbeitsvertrag vereinbarte Entlassungsentschädigung (§ 24 Nr. 1 Buchst. a EStG)
Eine Entschädigung i. S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG ist auch gegeben, wenn die Abfindungszahlung für den Fall der Kündigung bereits im Arbeitsvertrag vorgesehen ist (). Ein zeitliches Moment wohnt dem Entschädigungsbegriff als solchem nicht inne. Es muss sich lediglich um eine Ersatzleistung für den Wegfall der ursprünglich erwarteten und zu erarbeitenden Gegenleistung des Arbeitgebers handeln. Entscheidend ist nur, dass die bisherige Rechtsgrundlage entfällt und durch eine ,,neue'' ersetzt wird. Diese Voraussetzung ist auch dann erfüllt, wenn im ursprünglichen Arbeitsvertrag oder in einer Nachtragsvereinbarung für den Fall der Kündigung eine Abfindungszahlung geregelt ist. In diesen Fällen entfällt mit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses die bisherige Rechtsgrundla...