Ist das FA verpflichtet, aus Billigkeitsgründen gem. (BStBl 2003 I S. 171) von der Erfassung eines Gewinns aus einem gewerblichen Grundstückshandel abzusehen, wenn der Antrag erst 15 Jahre nach dem betreffenden Veranlagungszeitraum (1995) und 7 Jahre nach Abschluss eines den Grundstückshandel bejahenden und auf die Billigkeitsmaßnahme verweisenden FG-Urteils gestellt wird? - Kann eine nicht antragsbedürftige Billigkeitsmaßnahme zeitlich unbegrenzt geltend gemacht werden oder tritt Verwirkung des Anspruchs durch Zeitablauf ein?
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