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Geldwerter Vorteil aus der Überlassung eines Dienstwagens – Würdigung der Gesamtumstände des Einzelfalls
Zur Frage, ob der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den Dienstwagen auch zur privaten Nutzung überlassen hat, hat der in der Sache NWB DAAAE-61357 seine Rechtsprechung, gemäß der über diese Frage unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls zu entscheiden ist, fortgeführt und verdeutlicht. Danach ist es revisionsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn das Finanzgericht nach einer Würdigung des klägerischen Sachvortrags und der Einvernahme von Zeugen zu der Überzeugung kommt, dass der Arbeitnehmer zur privaten Nutzung des Pkw befugt ist.
Der Kläger ist Gesellschafter einer GmbH, an deren Stammkapital er zu 50 % beteiligt ist. Weiterer Gesellschafter ist N. Beide Gesellschafter sind einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführer der GmbH. Zu einer Überlassung eines betrieblichen Kfz enthielt der Geschäftsführervertrag keine Regelungen. Die GmbH überließ dem Kläger im Streitzeitraum (2006 bis 2010) für betriebliche Zwecke jeweils ein Fahrzeug der Marke BMW. Anlässlich einer Lohnsteueraußenprüfung gelangte der Prüfer, zu dem Ergebnis, dass den Kläger im Prüfungszeitraum diese Fahrzeuge für die Privatnutzung uneingeschränkt...