Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH 20.11.2013 X K 2/12, StuB 8/2014 S. 311

Keine Entschädigung bei Rechtsprechungsänderung

Hat der Kläger im Ausgangsverfahren ausschließlich wegen der überlangen Verfahrensdauer dieses Verfahrens obsiegt, weil zu einem Zeitpunkt, in dem das Ausgangsverfahren bereits als verzögert anzusehen war, eine zugunsten des Klägers wirkende Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung in der für das Ausgangsverfahren maßgebenden Rechtsfrage eingetreten ist, hat der Kläger durch die überlange Dauer des Ausgangsverfahrens keinen „Nachteil“ erlitten, so dass er weder eine Geldentschädigung noch die Feststellung der Unangemessenheit der Verfahrensdauer beanspruchen kann (Bezug: § 198 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 GVG).

Praxishinweise

Dauert ein entscheidungsreifes Gerichtsverfahren beim FG oder beim BFH zu lange, kann der Kläger die überlange Dauer rügen und beim BFH en...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Unternehmensteuern und Bilanzen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen