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StuB 8/2014 S. 305

Größenmerkmal des § 7g Abs. 2 EStG bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben in den neuen Bundesländern

(1) Nach dem NWB IAAAE-52817 können gem. § 7g Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b EStG Ansparabschreibungen nur gebildet werden, wenn der Einheitswert des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft, zu dessen Anlagevermögen das Wirtschaftsgut gehört, im Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsguts nicht mehr als 240.000 Deutsche Mark (122.710 €) beträgt. Jedenfalls für die Streitjahre (1997 bis 2001) sieht der Senat (noch) keine Anhaltspunkte für eine mögliche Verfassungswidrigkeit der durch § 125 Abs. 4 Satz 1 BewG angeordneten Anwendung eines vereinfachten Bewertungsverfahrens in den neuen Bundesländern. (2) Der Senat ist der Überzeugung, dass die Regelungen der Gleichlautenden Ländererlasse vom (BStBl 1990 I S. 833 ff.) zur Ermittlung des Ersatzwirtschaftswerts zumindest bei der Berechnung der Größenmerkmale ...

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