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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 04 | Kirchensteuer: Neues Verfahren ab 2015 bei der Abgeltungsteuer

Bei Kapitalerträgen, die nach dem zufließen, erfolgt der Kirchensteuerabzug im Rahmen eines automatisierten Abfrageverfahrens. Der Steuerpflichtige kann zur Vermeidung des Kirchensteuerabzugs der Datenübermittlung an die Bank oder Versicherung bis auf Widerruf widersprechen (Sperrvermerk). Hierzu muss er den Sperrvermerk bis zum 30.6. eines Jahres beim BZSt nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck oder elektronisch über das Online-Portal des BZSt einreichen.

Die Kirchensteuer auf Kapitalerträge, die der Abgeltungsteuer unterliegen, wird ab 2015 automatisch einbehalten und an die Religionsgemeinschaften abgeführt. Die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen hat jetzt in einer Kurzinformation über das neue Verfahren informiert.

Seit Einführung der Abgeltungsteuer im Jahr 2009 setzte der Abzug der Kirchensteuer einen schriftlichen Antrag des Steuerpflichtigen bei seiner Bank oder Versicherung voraus. Erfolgt kein Einbehalt der Kirchensteuer an der Quelle, wird diese im Rahmen der Veranlagung der Einkünfte aus Kapitalvermögen erhoben. Mit Wirkung zum wird dieses Antragsverfahren abgeschafft. Nunmehr ist der Einbehalt der K...

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