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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 5 KR 295/12

Streitig ist die Höhe des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts und dabei insbesondere, ob und gegebenenfalls inwieweit die Umlagezahlungen der Beigeladenen zu 2) an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) als beitragspflichtiges Entgelt zu berücksichtigen sind oder ob dem Kläger insoweit ein Beitragserstattungsanspruch zusteht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
VAAAE-61296

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 20.02.2014 - L 5 KR 295/12

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