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BMF 17.03.2014 IV C 6 - S 2241/07/10004, StuB 7/2014 S. 269

Gewerbliche Prägung einer „GmbH & Co. GbR“ im Fall eines individualvertraglich vereinbarten Haftungsausschlusses

Nach dem Ergebnis einer Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird zur ertragsteuerlichen Behandlung einer „GmbH & Co. GbR“ wie folgt Stellung genommen:

1. Keine gewerbliche Prägung i. S. des § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG bei individualvertraglich vereinbartem Haftungsausschluss

Bei einer GbR liegt keine gewerbliche Prägung i. S. des § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG vor, wenn lediglich die GmbH persönlich haftende Gesellschafterin ist und die Haftung der übrigen Gesellschafter durch individualvertragliche Vereinbarungen ausgeschlossen ist (sog. „GmbH & Co. GbR“). Bei der Auslegung der Vorschrift des § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG ist der abstrakte gesellschaftsrechtliche Typus entscheidend, weil das Tatbestandsmerkmal „persönlich haftender Gesellschafter“ i. S. des § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG typisierend an die gesellschaftsrechtliche Stellung des Gesellschafters anknüp...

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