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BBK Nr. 7 vom

Verpflichtungsübernahme von Pensionen nach dem AIFM-StAnpG

Karl Broemel und Dr. Volker Endert

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

[i]Tiede, Bilanzierung übernommener Verpflichtungen, BBK 18/2013 S. 870 NWB RAAAE-44484Im Zuge des Gesetzes zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz (im Folgenden: AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz) vom wurden erstmalig bilanzielle Regelungen zur Übertragung von Verpflichtungen eingeführt. Auslöser war die Rechtsprechung des BFH, der die Grundsätze erfolgsneutraler Anschaffungen auch auf die Übernahme steuerlich unbeachtlicher Drohverlust- oder Jubiläumsrückstellungen anwandte. Der BFH entschied sowohl für den Erwerber als auch für den Veräußerer, dass die Übertragung in der Steuerbilanz so nachzuvollziehen ist, als würden die Ansatzverbote nicht bestehen. Beim Veräußerer führte dies zu einer Realisation des Aufwands, der bisher nicht abzugsfähig war. Beim Erwerber blieb der Vorgang hingegen erfolgsneutral.

[i]Konzeption des § 4f EStG Dieses Vorgehen hat der Gesetzgeber nun unterbunden: Im neuen § 4f EStG sind die Rechtsfolgen aufseiten des Veräußerers erfasst. Dieser hat regelmäßig einen Aufwand, da für die Veräußerung der Verpflichtung etwas gezahlt werden musste. Dieser Aufwand ist über einen Zeitraum von 15 Jahren zu verteilen.

Die Regelung enthält zudem Ausna...

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