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FG des Saarlandes Urteil v. - 2 K 1255/13 EFG 2014 S. 1154 Nr. 14

Gesetze: EstG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG§ 66 AO§ 37 Abs. 2 BGB§ 104 BGB § 105

Kindergeldrückforderung vom Kindergeldberechtigten trotz Antragsfälschung

Leitsatz

Wird die Unterschrift auf dem Kindergeldantrag für ein volljähriges Kind vom Kind gefälscht und für die Auszahlung des Kindergeldes ein Konto des Kindes benannt, ist das nach Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen fortlaufend gezahlte Kindergeld vom als Leistungsempfänger anzusehenden Kindergeldberechtigten zurück zu fordern, wenn dieser mehrmals eine Änderung des Anweisungskontos des Kindes beantragt hat und Anhaltspunkte für eine fehlende oder eingeschränkte Geschäftsfähigkeit nicht bestehen. Aus der gelegentlichen Einschränkung der Gedächtnisleistung ist bei der Bewältigung des Alltags nicht unmittelbar die Notwendigkeit einer Betreuung abzuleiten.

Fundstelle(n):
AO-StB 2014 S. 208 Nr. 7
EFG 2014 S. 1154 Nr. 14
SAAAE-60594

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FG des Saarlandes, Urteil v. 26.02.2014 - 2 K 1255/13

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