NWB Nr. 14 vom Seite 961

„Zeitpunkt der Beweislastumkehr“

Beate A. Blechschmidt | Redakteurin | nwb-redaktion@nwb.de

(Private) Veräußerungsgeschäfte

Das Aufkommen an Umsatzsteuer und Einfuhrumsatzsteuer betrug im Jahr 2012 ca. 195 Mrd. Euro; das entspricht 45,7 % des Gesamtsteueraufkommens. Diese Höhe überrascht nicht, wenn man bedenkt, dass die Umsatzsteuer – bis auf wenige Ausnahmen – auf alle Umsätze erhoben wird. Auch der Verkauf eines Gegenstands aus dem Unternehmensvermögen unterliegt grundsätzlich der Umsatzsteuerpflicht; und zwar auch dann, wenn der Gegenstand beim Erwerb nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt hat, z. B. beim Ankauf eines Dienstwagens von einem Kleinunternehmer oder einer Privatperson. Wird dieser Gegenstand jedoch zunächst in das Privatvermögen entnommen und anschließend als Privatperson veräußert, fällt weder bei der Entnahme noch beim Verkauf Umsatzsteuer an. Allerdings besteht bei diesem Vorgehen die Gefahr, dass ein Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO vorliegt. Je enger der Zeitraum zwischen Entnahme und Verkauf ist, desto höher sind die Anforderungen an die Nachweise von außersteuerlichen Gründen, die der Steuerpflichtige gegenüber dem Finanzamt zu erbringen hat, damit die gewählte Gestaltung nicht als missbräuchlich eingestuft wird. Behrens geht ab Seite 985 auf einen sich eventuell aus der Rechtsprechung ergebenden Zeitpunkt der Beweislastumkehr ein. Die Beweislastumkehr führt dazu, dass die Finanzverwaltung dem Steuerpflichtigen nachzuweisen hat, dass dieser nur aus steuerlichen Gründen diese Gestaltung gewählt hat und bedeutet somit eine erhebliche Erleichterung für den Steuerpflichtigen.

Bei Verkäufen aus dem Privatvermögen entfällt nicht nur die Umsatzsteuer, sie sind darüber hinaus auch grundsätzlich von der Einkommensbesteuerung ausgenommen. Eine Ausnahme stellen hier allerdings die privaten Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG dar. Denn werden Gegenstände innerhalb einer bestimmten Frist verkauft, können die durch den Verkauf realisierten Wertsteigerungen oder Wertverluste steuerlich zu erfassen sein. Deutschländer stellt ab Seite 1019 Fallgestaltungen aus der Steuerpraxis vor, bei denen der Veräußerungspreis auf Raten- oder Rentenbasis zu entrichten ist. Darüber hinaus zeigt er Fälle auf, bei denen nicht gleich auf den ersten Blick ein Besteuerungstatbestand nach § 23 EStG erkennbar ist.

Private Grundstücke sollen häufig der Alterssicherung dienen. Ein beliebtes Mittel ist dabei die Übertragung gegen wiederkehrende Bezüge. Dabei müssen Steuerpflichtige und ihre Berater neben den nicht absehbaren Entwicklungen während der oft jahrzehntelangen Laufzeit auch wirtschaftliche Aspekte bedenken sowie persönliche Wünsche und Bedürfnisse der Beteiligten in die Überlegungen einbeziehen. Paus geht ab Seite 992 auf die neuen Rechts- und Gestaltungsfragen ein und zeigt unterschiedliche Fallgestaltungen auf.

Beste Grüße

Beate Blechschmidt

Fundstelle(n):
NWB 2014 Seite 961
NWB LAAAE-60407