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Agentenrabatte in der Umsatzsteuer
Zugleich Anmerkung zum , Ibero Tours
Mit Urteil vom - Rs. C-300/12, Ibero Tours hat der EuGH eine Minderung der Bemessungsgrundlage bei Rabatten eines Reisevermittlers an den Reisenden außerhalb unmittelbarer Leistungsbeziehungen verneint. Vor dem Hintergrund dieser neuen EuGH Rechtsprechung stellt sich die Frage, welche Folgen sich ergeben und wie solche Modelle zukünftig ausgestaltet werden können, um nicht trotz einer Minderung des Ertrags aufgrund des Rabattes die volle Last der Umsatzsteuer tragen zu müssen.
A. Allgemeines
In einer Vielzahl von Branchen sind Vermittler in die Abwicklung von Umsatzgeschäften eingebunden, die zur Absatzerhöhung und damit zur Steigerung der eigenen Vermittlungsumsätze und Vermittlungsprovisionen den Kunden der vermittelten Leistungen auf eigene Kosten einen Rabatt einräumen.
Bis vor kurzem bestand in Deutschland hinsichtlich der umsatzsteuerlichen Behandlung dieser sog. Agentenrabatte weitestgehend Klarheit. So konnten Agenten unter Rückgriff auf die Rechtsprechungsgrundsätze des EuGH Urteils „Elida-Gibbs“ (Urteil vom - Rs. C-317/94, Slg. I, 1996, 5339) ihre Bemessungsgrundlage um den eingeräumten Rabatt mindern, den sie auf die vermittelte Leistung ...BStBl 2006 II S. 479