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BFH 24.9.2013 VI R 6/11, StuB 6/2014 S. 232

Einkommen-/Lohnsteuer | Überobligatorisch erbrachte Arbeitgeberbeiträge zu einer schweizerischen Pensionskasse für einen Grenzgänger in die Schweiz

(1) Obligatorische Arbeitgeberbeiträge zu einer schweizerischen Pensionskasse sowie Arbeitgeberleistungen auf Grundlage der schweizerischen Alters- und Hinterlassenenversicherung sowie der schweizerischen Invalidenversicherung sind gem. § 3 Nr. 62 Satz 1 EStG steuerfrei. (2) Überobligatorische Arbeitgeberbeiträge zu einer schweizerischen Pensionskasse sind als Beiträge i. S. des § 3 Nr. 62 Satz 4 1. Halbsatz EStG innerhalb der Grenzen des § 3 Nr. 63 Satz 3 EStG steuerfrei; auf die danach steuerfreien Arbeitgeberleistungen sind die gem. § 3 Nr. 62 Satz 1 EStG steuerfreien Zukunftssicherungsleistungen des Arbeitgebers anzurechnen (Bezug: § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 3 Nr. 62 Sätze 1, 3 und 4 EStG; § 3 Nr. 1 SGB IV; § 155, § 121 Satz 1, § 96 Abs. 1 Satz 2, § 107 FGO; § 545 Abs. 1, § 560 ZPO; Art. 15a, Art. 3 Abs. 2 DBA-Schweiz).

Praxishinweise

Nach § 3 Nr. 62 Satz 1 EStG sind Ausgaben des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers ...

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