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BGH 6.12.2013 V ZR 85/13, NWB 13/2014 S. 898

Wohnungseigentumsrecht | Stimmverbot eines Wohnungseigentümers bei Rechtsstreit gegen die WEG

Ein Wohnungseigentümer unterliegt in entsprechender Anwendung von § 25 Abs. 5 zweite Alternative WEG einem Stimmverbot, wenn er einen Rechtsstreit gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft führt und verfahrensbezogene Maßnahmen Gegenstand der Beschlussfassung sind. Im entschiedenen Fall hatte ein Wohnungseigentümer gegen die WEG auf Zahlung von rund 30.000 € geklagt und wurde daraufhin per Beschluss der Gemeinschaft bezüglich des weiteren Vorgehens vom Stimmrecht ausgeschlossen. [i]Riecke, NWB 12/2013 S. 856Die Gemeinschaft fasste sodann den mehrheitlichen Beschluss (ohne Wertung der Nein-Stimmen des o. g. Klägers sowie einer weiteren Klägerin, die als Vertreterin des Klägers auftrat), sich gegen die Klage zu verteidigen und einen Rechtsanwalt zur Durchsetzung ihrer Interessen zu beauftragen. Die dagegen erhobene Klage des Wohnungse...

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