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BFH 5.2.2014 X R 22/12, NWB 13/2014 S. 891

Einkommensteuer | Anforderungen an einen steuerbegünstigten Veräußerungs- oder Aufgabegewinn

Nach dem setzt auch die ab 2001 geltende Rechtslage für einen Veräußerungs- oder Aufgabegewinn i. S. des § 34 Abs. 3 i. V. mit § 16 EStG voraus, dass alle wesentlichen Betriebsgrundlagen entweder veräußert oder ins Privatvermögen überführt werden.

Anmerkung:

An der im Leitsatz formulierten Aussage, § 34 EStG erfordere auch nach dem Veranlagungszeitraum 2000 die Veräußerung oder Entnahme aller wesentlichen Betriebsgrundlagen, hat nie ein Zweifel bestanden. An diesem Urteil ist jedoch bemerkenswert, dass der X. Senat des BFH den Begriff des Gesamtplans vermeidet, obwohl nach diesem Sachverhalt eine wesentliche Betriebsgrundlage kurz (nämlich 29 Tage) vor der eigentlichen Betriebsaufgabe zum Buchwert [i]Zur Gesamtplanrechtsprechung s. Kanzler, NWB 13/2014 S. 902in ein anderes Betriebsvermögen überführt worden war. Lediglich...BStBl 2001 II S. 229

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