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Bauträger sind nicht Steuerschuldner gemäß § 13b UStG
Finanzverwaltung schließt sich der Rechtsprechung des BFH an
[i]BMF, Schreiben vom 5. 2. 2014, BStBl 2014 I S. 233Erbringt ein im Inland ansässiger Unternehmer im Inland steuerbare Bauleistungen an einen anderen Unternehmer, schuldet der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer, wenn er selbst Bauleistungen erbringt. Die Finanzverwaltung stellte bislang auf eine nachhaltige Erbringung von Bauleistungen beim Leistungsempfänger ab. Nachhaltigkeit sollte immer dann vorliegen, wenn der Anteil der erbrachten Bauleistungen am Weltumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr größer als 10 % war (sog. 10 %-Grenze). In einem Fall zum Steuerschuldübergang auf einen Bauträger musste der BFH nach einer Vorlage an den EuGH entscheiden, [i]Schmidt, NWB 8/2014 S. 497; ders.; NWB 51/2013 S. 4016ob die in Deutschland geltende Regelung zu den Bauleistungen mit dem Grundsatz der Rechtssicherheit vereinbar ist. Der BFH nahm dies zum Anlass, eine umfangreiche Würdigung zahlreicher Tatbestände rund um den Übergang der Steuerschuld bei Bauleistungen vorzunehmen. Diesen Klarstellungen ist die Finanzverwaltung mit (BStBl 2014 I S. 233) gefolgt. Zwar beruht die ganze Problematik zum Thema Bauleistungen auf einer Entscheidung des BFH zu einem Bauträger. Allerdings ist die Tr...