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FG Münster Urteil v. - 5 K 1251/11 U EFG 2014 S. 679 Nr. 8

Gesetze: UStG § 15 Abs 1 Nr 1, UStG § 3 Abs 1

Umsatzsteuer

Frage der Vorsteuerabzugsberechtigung bei Leasinggestaltung

Leitsatz

Eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Lieferung gem. § 3 Abs. 1 UStG setzt die Verschaffung der Verfügungsmacht über den Vertragsgegenstand in der Form voraus, dass eine Übertragung von Substanz, Wert und Ertrag stattfindet, was beinhaltet, dass der Abnehmer die tatsächliche Sachherrschaft und damit die Befähigung erwirbt, über den Gegenstand rein tatsächlich zu verfügen. Ob bei einem Leasinggeschäft eine Übertragung der Verfügungsmacht vorliegt, richtet sich nach dem Gesamtbild der Verhältnisse. Hat die Übertragung des zivilrechtlichen Eigentums nur eine Sicherungs- und Finanzierungsfunktion, hat eine Lieferung i.S.d. § 3 Abs. 1 UStG nicht stattgefunden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2015 S. 8 Nr. 24
DStRE 2015 S. 995 Nr. 16
EFG 2014 S. 679 Nr. 8
Ubg 2015 S. 549 Nr. 9
ZAAAE-57716

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FG Münster, Urteil v. 22.11.2013 - 5 K 1251/11 U

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