Frage der Vorsteuerabzugsberechtigung bei Leasinggestaltung
Leitsatz
Eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Lieferung gem. § 3 Abs. 1 UStG setzt die Verschaffung der Verfügungsmacht über den Vertragsgegenstand
in der Form voraus, dass eine Übertragung von Substanz, Wert und Ertrag stattfindet, was beinhaltet, dass der Abnehmer die
tatsächliche Sachherrschaft und damit die Befähigung erwirbt, über den Gegenstand rein tatsächlich zu verfügen. Ob bei einem
Leasinggeschäft eine Übertragung der Verfügungsmacht vorliegt, richtet sich nach dem Gesamtbild der Verhältnisse. Hat die
Übertragung des zivilrechtlichen Eigentums nur eine Sicherungs- und Finanzierungsfunktion, hat eine Lieferung i.S.d. § 3 Abs.
1 UStG nicht stattgefunden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2015 S. 8 Nr. 24 DStRE 2015 S. 995 Nr. 16 EFG 2014 S. 679 Nr. 8 Ubg 2015 S. 549 Nr. 9 ZAAAE-57716
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