Umsatzsteuer
1. Aufl. 2014
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Kapitel 10: Besteuerungsverfahren und Sonderregelungen
10.1 Steuerberechnung
Bei der Berechnung der Steuer ist von der Summe der Umsätze nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 5 UStG auszugehen, soweit für sie die Steuer in dem Besteuerungszeitraum entstanden ist und die Steuerschuldnerschaft gegeben ist (§ 16 Abs. 1 Satz 3 UStG) . Der Steuer sind die nach § 6a Abs. 4 Satz 2 UStG, nach § 14c UStG sowie nach § 17 Abs. 1 Satz 6 UStG geschuldeten Steuerbeträge hinzuzurechnen.
Von dieser berechneten Steuer sind gem. § 16 Abs. 2 UStG die in den Besteuerungszeitraum fallenden, nach § 15 UStG abziehbaren Vorsteuerbeträge abzusetzen. § 15a UStG ist zu berücksichtigen.
Vereinfacht ergibt sich folgendes Berechnungsschema:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
steuerbare
Umsätze | . . . . . . . . . . .€ |
./. steuerfreie
Umsätze | . . . . . . . . . . .€ |
= steuerpflichtige
Umsätze | . . . . . . . . . . .€ |
steuerpflichtige
Umsätze zu 19 % = | . . . . . . . . . . .€ |
+ steuerpflichtige
Umsätze zu 7 % = | . . . . . . . . . . .€ |
Steuerschuld | . . . . . . . . . . .€ |
./.
Vorsteuer | . . . . . . . . . . .€ |
= verbleibende
Steuerschuld | . . . . . . . . . . .€ |
A ist Unternehmer in Düsseldorf. Er unterliegt der Regelbesteuerung. Im Besteuerungszeitraum haben sich folgende Daten ergeben:
Entgelte für a...