Umsatzsteuer
1. Aufl. 2014
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kapitel 5: Bemessungsgrundlage
5.1 Allgemeines
Für die steuerbaren Umsätze des § 1 Abs. 1 UStG, also sowohl für die steuerpflichtigen als auch für die steuerfreien Umsätze, ist die Bemessungsgrundlage zu bestimmen. Bemessungsgrundlage ist der Wert auf den bei einem steuerpflichtigen Umsatz der Steuersatz anzuwenden ist. Die gesetzliche Grundlage für die Bemessungsgrundlagen findet sich insbesondere in den §§ 10 und 11 UStG.
Übersicht:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Steuerbarer Umsatz | Bemessungsgrundlage | Gesetzliche
Regelung |
Lieferungen und sonstige
Leistungen | Entgelt | |
Einkaufspreis zuzüglich
Nebenkosten oder Selbstkosten | ||
Ausgaben | ||
Einfuhr im
Inland | Zollwert | |
Innergemeinschaftlicher Erwerb | Entgelt | |
Einkaufspreis zuzüglich
Nebenkosten oder Selbstkosten |
5.2 Bemessungsgrundlage für Umsätze gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG
Der Umsatz wird bei Lieferungen und sonstigen Leistungen nach dem Entgelt bemessen (§ 10 Abs. 1 Satz 1 UStG). Entgelt ist alles, was der Leistungsempfänger aufwendet, um die Leistung zu erhalten; jedoch abzüglich der USt. Das Entgelt stellt demzufolge einen Nettobetrag dar. Der Umfang des Entgelts beschränkt sich nicht auf die bürgerlich-rechtlich bestimmte oder bestimmbare Gegenleistung für eine Leistung, ...