Umsatzsteuer
1. Aufl. 2014
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Kapitel 4: Steuersatz
4.1 Allgemeines
Für die steuerbaren und steuerpflichtigen Umsätze stellt sich die Frage nach dem Steuersatz. Nach § 12 UStG bestehen für die Besteuerung nach den allgemeinen Vorschriften des UStG zwei Steuersätze:
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Allgemeiner Steuersatz | Ermäßigter
Steuersatz | |
bis | 10 % | 5,0 % |
bis | 11 % | 5,5 % |
bis | 12 % | 6,0 % |
bis | 13 % | 6,5 % |
bis | 14 % | 7,0 % |
bis | 15 % | 7,0 % |
bis | 16 % | 7,0 % |
ab
| 19 % | 7,0 % |
Für die im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes ausgeführten Umsätze kommen besondere Durchschnittssätze gem. § 24 UStG zur Anwendung.
4.2 Regelsteuersatz
Die Steuer beträgt seit dem für jeden steuerpflichtigen Umsatz grundsätzlich 19 % der Bemessungsgrundlage (§ 12 Abs. 1 UStG). Dies gilt auch für den innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen. Anzuwenden ist jeweils der Steuersatz, der in dem Zeitpunkt gilt, in dem der Umsatz ausgeführt wird.
Der Kaufvertrag über die Lieferung einer Maschine wurde im Dezember 2006 abgeschlossen. Die Lieferung der Maschine erfolgte im Mai 2007.
Der Steuersatz für die steuerbare und steuerpflichtige Lieferung beträgt 19 %, da die Lieferung im Mai 2007 ausgeführt wurde. Auf den Abschluss des Verpflichtungsgeschäftes komm...