Umsatzsteuer
1. Aufl. 2014
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Kapitel 2: Steuerbarkeit
2.1 Allgemeines
Steuergegenstand der USt ist gem. § 1 UStG der steuerbare Umsatz. Nur die im § 1 Abs. 1 UStG abschließend aufgeführten Umsätze sind steuerbar; es liegt eine enumerative Aufzählung vor. Es handelt sich um folgende Umsätze:
Lieferungen und sonstige Leistungen (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG),
Einfuhr im Inland (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG),
innergemeinschaftlicher Erwerb (§ 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG).
Im Rahmen des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 wurde eine Neuregelung der Eigenverbrauchsbesteuerung vorgenommen. Die bisherigen Nr. 2 und 3 des § 1 Abs. 1 UStG wurden gestrichen.
2.2 Steuerbarkeit gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG
Der USt unterliegen gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt.
Tatbestandsmerkmale für einen steuerbaren Umsatz nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG sind:
Lieferungen und sonstige Leistungen,
Unternehmer,
im Rahmen des Unternehmens,S. 8
im Inland,
gegen Entgelt.
Nur wenn sämtliche Tatbestandsmerkmale erfüllt sind, ist der Umsatz nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG steuerbar. Ist nur ein Tatbestandsmerkmal nicht gegeben, ist der Umsatz nicht steuerbar nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG.
2.2.1 Lieferung und sonstige Leistung
Oberbegriff für die Lieferung und die sonstige Leistung ist die Leistung. Auch die Lieferung ist eine Leistung. Die Differenzierung der Leistung in Lieferung u...