Arbeitshilfe Januar2015

Vorsteuerabzug eines nicht als gemeinnützig anerkannten Vereins

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Hat ein nicht als gemeinnützig anerkannter Verein, der ausschließlich wirtschaftlich tätig ist, einen ideellen Bereich und ist er für dieses Tätigkeitsfeld nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Bitte beachten:
Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen, die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit oder Vollständigkeit erheben. Auch wenn die Schreibvorlagen/Muster viele praxiserprobte Anhaltspunkte beinhalten, ist eine Einzelfallbetrachtung nicht entbehrlich. Für die richtige Anwendung im konkreten Einzelfall hat der Anwender selbst Sorge zu tragen. Es kann keine Haftung übernommen werden.

Fundstelle(n):
NWB NAAAE-56829