Arbeitshilfe August 2014

Nichterwerbstätigkeit wegen Fortsetzung des Studiums begründet keinen Unterhaltsanspruch nach § 1615l Abs. 2 Satz 2 BGB

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Kindergeld und Grenzbetragsberechnung vor 2012: Lässt sich § 1615l BGB eine pauschale Unterhaltspflicht des Kindsvaters entnehmen, weshalb immer ein Unterhaltsanspruch der Kindsmutter entstehen würde?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB BAAAE-56807