Arbeitshilfe Oktober 2015

Besteuerungsrecht des Kosovo für den von der OSZE-Mission im Kosovo gezahlten Arbeitslohn

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Steht Deutschland das Besteuerungsrecht für Arbeitslohn zu, den die im Inland ansässige Klägerin von einer internationalen Organisation (hier der OSZE) für eine Tätigkeit im Kosovo bezogen hat, wenn die Klägerin sich im betreffenden Kalenderjahr nicht an mehr als 183 Tagen in dem anderen Staat aufgehalten hat?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB ZAAAE-56744