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Klassifikation der Bau-ARGE als joint arrangement nach IFRS 11
Klärung durch das IDW?
Mit dem IFRS 11 regelte der IASB im Mai 2011 die Grundsätze für die Bilanzierung gemeinsamer Vereinbarungen neu. Trotz der EU-weit verpflichtenden Erstanwendung spätestens für Geschäftsjahre, die ab dem begonnen haben, herrscht noch große Unsicherheit über die Anwendung des neuen Standards. Vor eine besondere Herausforderung stellte der IASB Bilanzierer im deutschen Rechtsraum, die gemeinschaftliche Vereinbarungen in der Rechtsform einer BGB-Außengesellschaft eingehen. Das für die Praxis relevanteste Beispiel dürfte die Bau-ARGE sein, deren Klassifikation in der Literatur häufig eher als gemeinschaftliche Tätigkeit erfolgte oder gänzlich von der individuellen Vertragsgestaltung abhängig gemacht wurde. Jüngst trat nun aber der Hauptfachausschuss (HFA) des IDW für die regelmäßige Klassifikation der Bau-ARGE als Gemeinschaftsunternehmen ein. Die Begründung des HFA für seine Auffassung wird nachfolgend kritisch hinterfragt.
Holzapfel/Mujkanovic, Die Bau-ARGE als joint arrangement, PiR 2012 S. 337 NWB PAAAE-20963
Die Klassifikation der Bau-ARGE als Gemeinschaftsunternehmen kann nicht pauschal erfolgen.
Der Einsatz von Anlagevermögen der Parteien spricht gegen das V...