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BAG 15.10.2013 3 AZR 653/11, NWB 11/2014 S. 746

Arbeitsrecht | Hinterbliebenenversorgung des Ehepartners nur bei Eheschließung vor Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis

Eine betriebliche Versorgungszusage auf Witwen- bzw. Witwerrente, die den Anspruch davon abhängig macht, dass die Ehe vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses geschlos-sen worden ist, stellt weder ein Diskriminierung wegen Alters noch wegen des Ge-schlechts dar. Auch die gesetzliche Unverfallbarkeitsregelung (§ 1b Abs. 1 BetrAVG) steht dem nicht entgegen. Diese Norm verbietet nämlich nur, einen Anspruch auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung [i]infoCenter „Betriebliche Altersversorgung“ NWB VAAAB-14425 davon abhängig zu machen, dass der Arbeitnehmer über den Zeitpunkt der Unverfallbarkeit hinaus bis zum Versorgungsfall im Arbeitsverhältnis bleibt. Eine solche zu seinem Nachteil wirkende gesetzeswidrige Bleibebedingung ist aber dann nicht gegeben, wenn der für ihn (auch erkennbare) Kreis möglicher Versorgungsberechtigter auf solche Ehegatten beschränkt we...

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