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EuGH 27.02.2014 C-454/12, NWB 11/2014 S. 741

Umsatzsteuer | Steuersatz bei Personenbeförderungsleistungen

Taxen und Mietwagen mit Fahrergestellung können unter bestimmten Voraussetzungen unterschiedlichen Steuersätzen unterliegen. Eine unterschiedliche Besteuerung ist nach dem jedoch ausgeschlossen, wenn die Fahrten unter identischen Voraussetzungen durchgeführt werden, wie es bei Krankentransporten für eine Krankenkasse der Fall sein kann.

Anmerkung:

Das Unionsrecht gestattet den Mitgliedstaaten, auf die Beförderung von Personen und des mitgeführten Gepäcks einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz anzuwenden. In Deutschland hat der Gesetzgeber von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und einen ermäßigten Steuersatz von 7 % für die Beförderung von Personen mit Taxen vorgesehen, sofern diese innerhalb einer Gemeinde erfolgt oder die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilo...

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