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FG München Urteil v. - 6 K 1949/10 EFG 2014 S. 579 Nr. 7

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3 S. 2

Risikogeschäfte zwischen dem Gesellschafter/Geschäftsführer und der GmbH als verdeckte Gewinnausschüttungen

Leitsatz

Die als reines Spekulationsgeschäft anzusehenden Kreditvergaben einer GmbH an ihren Gesellschafter-Geschäftsführer in der japanischen Währung des Yen sind durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst und bedingen eine verdeckte Gewinnausschüttung, wenn für die Vergabe von Darlehen in Yen keine betriebliche Notwendigkeit besteht, keine Sicherungsgeschäfte an der Börse getätigt werden und sich unter Einbezug der steuerlichen Beurteilung lediglich auf Seiten des Gesellschafter-Geschäftsführers eine Vorteilhaftigkeit des Geschäfts ersehen lässt.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DB 2014 S. 2921 Nr. 51
DStR 2014 S. 8 Nr. 51
DStRE 2015 S. 414 Nr. 7
EFG 2014 S. 579 Nr. 7
GmbHR 2014 S. 434 Nr. 8
Ubg 2015 S. 315 Nr. 5
DAAAE-56400

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FG München, Urteil v. 17.12.2013 - 6 K 1949/10

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