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NWB Nr. 10 vom Seite 667

Mütterrente: Kein Antrag erforderlich

[i]Pressemitteilung der Deutschen Rentenversicherung vom 31. 1. 2014Um die sog. Mütterrente zu erhalten, müssen die Betroffenen keinen besonderen Antrag stellen. Das teilt die Deutsche Rentenversicherung Westfalen aus aktuellem Anlass mit. Obwohl es noch keine gesetzliche Regelung gibt, gehen immer mehr formlose Anträge auf Neuberechnung der Kindererziehungszeiten ein. Die Neubewertung der Zeiten für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, erfolgt jedoch von Amts wegen und muss nicht beantragt werden.

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