Bilanzierung nach Handels- und Steuerrecht
25. Aufl. 2014
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VI. Teil: Lösungen zu den Kontrollfragen
Antworten
Bilanzen sollen insbesondere folgende Funktionen erfüllen
gegenüber den Aktionären:
Rechenschaftsfunktion
Ermittlungsfunktion
Informationsfunktion
gegenüber den Gläubigern:
Informationsfunktion
Sicherungsfunktion
gegenüber den Veranlagungsbehörden für die Steuern vom Einkommen und Ertrag:
Ermittlungsfunktion
Dokumentationsfunktion
Rechenschaftsfunktion.
Freiwillig erstellte interne Bilanzen können u. a. folgende Ziele haben:
Grundlage für die Kontrolle, Planung und Disposition von Vermögen und Kapital
Ermittlung von Kennzahlen im Rahmen einer Bilanzanalyse
Errechnung des erwirtschafteten Erfolges unter Berücksichtigung einer realen Kapitalerhaltung
Aufstellung einer Bilanz mit den tatsächlichen Werten (nach Auflösung etwaiger stiller Reserven) von Vermögen und Kapital
Nachweis der Finanzierung durch finanzwirtschaftliche Bilanzen.
Die Produktionskapazitäten einer Unternehmung ergeben sich aus den in der Unternehmung vorhandenen Betriebsmitteln. Diese Betriebsmittel können sowohl in juristischem bzw. wirtschaftlichem Eigentum der Unternehmung stehen als auch im Wege des Leasing in den Produktionsp...