Bilanzierung nach Handels- und Steuerrecht
25. Aufl. 2014
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I. Teil: Grundlagen
A. Das Rechnungswesen der Unternehmung
1 Zwecke und Bereiche
1000Das Rechnungswesen hat in erster Linie die Aufgabe, den Prozess der Leistungserstellung und Leistungsverwertung (= betrieblicher Umsatzprozess) wert- und mengenmäßig zu erfassen und zu überwachen. Zur Erfüllung dieser allgemeinen Aufgabe hat die Betriebswirtschaftslehre spezifische Instrumente entwickelt. Die Bereiche, Gebiete und Segmente des Rechnungswesens zeigt Tabelle 1 auf.
1010Im Rahmen des Lehrbuches wird vor allem der Bereich Finanzbuchhaltung mit Inventar und Jahresabschluss dargestellt. Dabei werden auch die steuerlichen Vorschriften herangezogen und die Rechnungslegung des Konzerns einschließlich der internationalen Rechnungslegung aufgezeigt. Die Zusammenhänge und die Verbindungen zu den übrigen Bereichen des Rechnungswesens, vor allem zur Betriebsbuchhaltung, sind bei den jeweiligen Abschnitten zu finden.
2 Inhalt und Funktionen von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen (Erfolgsrechnungen)
1020Der Begriff Bilanz besitzt in den Wirtschaftswissenschaften, also der Volkswirtschaftslehre und der Betriebswirtschaftslehre, eine unterschied...